Kontext: Wir haben in Deutsch gelernt, wie man eine Diskussion führt und was die Aufgaben einer Diskussionsleitung sind. In der Probe war das eine Frage: ‘Nenne ein Beispiel dafür, wann du als Diskussionsleitung eingreifen musst.’ Als Antwort hätte so etwas wie “Jemand beleidigt den Anderen” gereicht.
Schüler A: „Wenn einer, der diskutiert, zum anderen gottloser H**ensohn sagt.“
→ Stimmt, das „gottlos“ darf natürlich nicht ungesühnt bleiben…